Ein Jahrzehnt Erfahrung versetzt die EZG heute in die Lage, Gehölze für die freie Landschaft, für Begleitgrün aller Verkehrswege, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zertifizierte Pflanzen anbieten zu können. Laut Bundesnaturschutzgesetz sollen bis 2020 vorzugsweise gebietsheimische Gehölze ausgebracht werden. Danach dürfen nur solche ausgepflanzt werden.
EZG-BW - Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg
Unternehmen
Öffnungszeiten
Juni - November 2025
Mo-Sa: 08.00-12.00 Uhr u.
Mo, Di, Do, Fr: 13.30-18.00 Uhr
Mittwoch Nachmittag geschlossen