Ein Jahrzehnt Erfahrung versetzt die EZG heute in die Lage, Gehölze für die freie Landschaft, für Begleitgrün aller Verkehrswege, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zertifizierte Pflanzen anbieten zu können. Laut Bundesnaturschutzgesetz sollen bis 2020 vorzugsweise gebietsheimische Gehölze ausgebracht werden. Danach dürfen nur solche ausgepflanzt werden.
EZG-BW - Erzeugergemeinschaft für gebietsheimische Gehölze Baden-Württemberg
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Dezember 2025, Januar & Februar 2026
- WINTERPAUSE -
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